Fördermöglichkeiten
Denken Sie bei Ihrer Existenzgründung auch an öffentliche Förderprogramme. Ihr Start in die unternehmerische Selbständigkeit kann durch Hilfen von Bund und Land unterstützt werden. Gern beraten wir Sie individuell zu den bestehenden Möglichkeiten. Aber Achtung: im Nachhinein werden keine Fördermittel bewilligt. Also erst den Antrag stellen, dann mit der Maßnahme beginnen. Einen kleinen Einblick in das bestehende Angebot bietet die folgende Übersicht.
BERATUNGSZUSCHUSS
Förderung einer begleitenden Existenzgründungs- bzw. Übernahmeberatung in der Vorgründungsphase nach dem "5-Punkte-Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim"
Mit dem 5-Punkte-Programm möchte der Landkreis die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen in der Grafschaft Bentheim stärken. Zudem möchte der Landkreis durch die Förderung einer begleitenden Existenzgründungs- bzw. Übernahmeberatung in der Vorgründungsphase einen Beitrag zur Steigerung von nachhaltigen Gründungsvorhaben in der Grafschaft leisten.
Mehr erfahren zum 5-Punkte-Programm.
Kontakt:
Udo Männel (zuständig für den Bereich Niedergrafschaft)
Tel.: 05921/96-2304
Mail: udo.maennel@grafschaft.de
Andreas Kremer (zuständig für Nordhorn und die Obergrafschaft)
Tel.: 05921/96-2305
Mail: andreas.kremer@grafschaft.de
DARLEHEN
Die folgenden Förderdarlehen werden grundsätzlich über die Hausbank beantragt. Bitte beachten Sie also das sogenannte „Hausbankprinzip“.
MikroSTARTer Niedersachsen
Das Programm MikroStARTer ist ein Förderangebot, welches in Kooperation zwischen der Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen (NBank) und dem Landkreis Grafschaft Bentheim angeboten wird.
Mit dem Programm MikroSTARTer werden Existenzgründer und Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind gefördert. Es können Kreditbeträge zwischen 5.000 und 25.000 EUR beantragt werden ohne dass die Hausbank in das Verfahren eingebunden wird. Die Kreditlaufzeit beträgt des MikroSTARTer beträgt zwischen zwei und fünf Jahren. Es sind keine Sicherheiten notwendig, der Zinssatz beträgt derzeit 3,5 % p. a. Im Rahmen der Antragsstellung muss eine fachkundige Stellungnahme bei der NBank vorgelegt werden, die beispielsweise vom Landkreis Grafschaft Bentheim ausgestellt wird. Für die Inanspruchnahme der fachkundigen Stelle sind verschiedene Unterlagen vorzulegen, die wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch erläutern.
Erfahre mehr: Produktinformationen MikroSTARTer Niedersachsen
ERP-Gründerkredit - StartGeld
Mit dem ERP-Gründerkredit - StartGeld der KfW-Bankengruppe werden Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen gefördert, die weniger als 3 Jahre am Markt tätig sind und die nicht mehr als 100.000 Euro finanzieren müssen. Die KfW gewährt dem durchleitenden Kreditinstitut eine 80%ige Haftungsfreistellung. Ein 2. Antrag ist möglich, so lange der Kreditbetrag von 100.000 Euro nicht ausgeschöpft ist. Es gibt eine tilgungsfreie Anlaufzeit, eine vorzeitige Tilgung ist jederzeit gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts möglich.
Erfahre mehr: Produktinformationen ERP-Gründerkredit - StartGeld
ERP-Kapital für Gründung
Mit dem ERP-Kapital für Gründung werden Vorhaben im Bereich der mittelständischen Wirtschaft sowie von Freiberuflern finanziert, die eine nachhaltig tragfähige selbständige gewerbliche oder freiberuflich Existenz erwarten lassen. Die Nachrangdarlehen bis zum 500.000.- € haften unbeschränkt und erfüllen somit Eigenkapitalfunktion.
Erfahre mehr: Produktinformationen ERP-Kapital für Gründung
Niedersachsen-Gründerkredit
Der Niedersachsen-Gründerkredit der Niedersächsischen Investitions- und Förderbank (NBank) wird für langfristige Investitionen in Niedersachsen sowie Betriebsmittelfinanzierungen bereitgestellt. Mit einem Kreditbetrag zwischen 20.000 € und 500.000 € werden Investitionen gefördert, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Betriebsmitteldarlehen werden zum Ausgleich wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfs oder zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten bis max. 500.000 € vergeben.
Erfahre mehr: Produktinformation Niedersachsen-Gründerkredit
ZUSCHÜSSE
Beratungsförderung in der Nachgründungsphase
Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an
- junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden. Der Zuschuss beträgt für junge Unternehmen max. 2.000.- €. Der Antrag ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN:
- www.existenzgruender.de (Existenzgründerportal des Bundeswirtschaftsministeriums)
- www.nbank.de
- www.bmwi.de
- www.kfw-mittelstandsbank.de