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Landkreis Grafschaft Bentheim
Wirtschaftsförderung

 

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Newsletter

Einmal im Quartal bzw. nach Bedarf informiert die Wirtschaftsförderung des Landkreises Grafschaft Bentheim über aktuelle Entwicklungen, Förderangebote und Veranstaltungen. Gerne halten wir Sie auch über unseren Newsletter auf dem Laufenden!


Neuigkeiten

DIGITALK-Infoveranstaltung: „Die digitale Buchführung und die Anforderungen der Finanzverwaltung“
"Gut vorbereitet ins Bankgespräch" - TOPstart-Existenzgründungsnetzwerk informiert bei Gründer- und Unternehmerstammtisch
Erfolgreich für Frauen und Familienfreundlichkeit im Einsatz – Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft im Landkreis Grafschaft Bentheim
Kostenlose Impulsberatungen für KMU werden fortgesetzt
Neue Bundesförderung zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien

Veranstaltungen

[22.02.2019 08:30 Uhr - 10:00 Uhr]Beratung vor Ort
[22.02.2019 10:30 Uhr - 12:00 Uhr]Beratung vor Ort
[05.03.2019 17:00 Uhr - 19:00 Uhr]DIGITALK-Infoveranstaltung: „Die digitale Buchführung und die Anforderungen der Finanzverwaltung“
[14.03.2019 08:30 Uhr - 10:00 Uhr]Beratung vor Ort im FSB Emlichheim
[14.03.2019 18:00 Uhr]Infoabend: Wie heize ich klimaschonend und kostensparend?


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Fördermöglichkeiten

Denken Sie bei Ihrer Existenzgründung auch an öffentliche Förderprogramme. Ihr Start in die unternehmerische Selbständigkeit kann durch Hilfen von Bund und Land unterstützt werden. Gern beraten wir Sie individuell zu den bestehenden Möglichkeiten. Aber Achtung: im Nachhinein werden keine Fördermittel bewilligt. Also erst den Antrag stellen, dann mit der Maßnahme beginnen. Einen kleinen Einblick in das bestehende Angebot bietet die folgende Übersicht.

 

BERATUNGSZUSCHUSS

 

Förderung einer begleitenden Existenzgründungs- bzw. Übernahmeberatung in der Vorgründungsphase nach dem "5-Punkte-Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim"

 

Mit dem 5-Punkte-Programm möchte der Landkreis die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen in der Grafschaft Bentheim stärken. Zudem möchte der Landkreis durch die Förderung einer begleitenden Existenzgründungs- bzw. Übernahmeberatung in der Vorgründungsphase einen Beitrag zur Steigerung von nachhaltigen Gründungsvorhaben in der Grafschaft leisten.

 

Richtlinie 5-Punkte-Programm ab 1. Oktober 2017 (189 KB)


Merkblatt Begleitende Existenzgründungs- bzw. Übernahmeberatung in der Vorgründungsphase (101 KB)


Antrag Begleitende Existenzgründungs- bzw.Übernahmeberatung in der Vorgründungsphase (164 KB)


Muster Beratungsvertrag (90 KB)


 

 

Mehr erfahren zum 5-Punkte-Programm.

 

Kontakt:

 

Udo Männel (zuständig für den Bereich Niedergrafschaft)
Tel.: 05921/96-2304
Mail: udo.maennel@grafschaft.de

Andreas Kremer (zuständig für Nordhorn und die Obergrafschaft)
Tel.: 05921/96-2305
Mail: andreas.kremer@grafschaft.de

 

DARLEHEN

 

Die folgenden Förderdarlehen werden grundsätzlich über die Hausbank beantragt. Bitte beachten Sie also das sogenannte „Hausbankprinzip“.

 

MikroSTARTer Niedersachsen

 

Das Programm MikroStARTer ist ein Förderangebot, welches in Kooperation zwischen der Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen (NBank) und dem Landkreis Grafschaft Bentheim angeboten wird.

 

Mit dem Programm MikroSTARTer werden Existenzgründer und Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind gefördert. Es können Kreditbeträge zwischen 5.000 und 25.000 EUR beantragt werden ohne dass die Hausbank in das Verfahren eingebunden wird. Die Kreditlaufzeit beträgt des MikroSTARTer beträgt zwischen zwei und fünf Jahren. Es sind keine Sicherheiten notwendig, der Zinssatz beträgt derzeit 3,5 % p. a. Im Rahmen der Antragsstellung muss eine fachkundige Stellungnahme bei der NBank vorgelegt werden, die beispielsweise vom Landkreis Grafschaft Bentheim ausgestellt wird. Für die Inanspruchnahme der fachkundigen Stelle sind verschiedene Unterlagen vorzulegen, die wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch erläutern.

 

Erfahre mehr: Produktinformationen MikroSTARTer Niedersachsen

 

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ERP-Gründerkredit - StartGeld
Mit dem ERP-Gründerkredit - StartGeld der KfW-Bankengruppe werden Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen gefördert, die weniger als 3 Jahre am Markt tätig sind und die nicht mehr als 100.000 Euro finanzieren müssen. Die KfW gewährt dem durchleitenden Kreditinstitut eine 80%ige Haftungsfreistellung. Ein 2. Antrag ist möglich, so lange der Kreditbetrag von 100.000 Euro nicht ausgeschöpft ist. Es gibt eine tilgungsfreie Anlaufzeit, eine vorzeitige Tilgung ist jederzeit gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts möglich.

 

Erfahre mehr: Produktinformationen ERP-Gründerkredit - StartGeld

 

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ERP-Kapital für Gründung
Mit dem ERP-Kapital für Gründung werden Vorhaben im Bereich der mittelständischen Wirtschaft sowie von Freiberuflern finanziert, die eine nachhaltig tragfähige selbständige gewerbliche oder freiberuflich Existenz erwarten lassen. Die Nachrangdarlehen bis zum 500.000.- € haften unbeschränkt und erfüllen somit Eigenkapitalfunktion.
Erfahre mehr: Produktinformationen ERP-Kapital für Gründung

 

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Niedersachsen-Gründerkredit
Der Niedersachsen-Gründerkredit der Niedersächsischen Investitions- und Förderbank (NBank) wird für langfristige Investitionen in Niedersachsen sowie Betriebsmittelfinanzierungen bereitgestellt. Mit einem Kreditbetrag zwischen 20.000 € und 500.000 € werden Investitionen gefördert, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Betriebsmitteldarlehen werden zum Ausgleich wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfs oder zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten bis max. 500.000 € vergeben.

 

Erfahre mehr: Produktinformation Niedersachsen-Gründerkredit

 


ZUSCHÜSSE

 

Beratungsförderung in der Nachgründungsphase

 

Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an

 


  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)

  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

 

Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden. Der Zuschuss beträgt für junge Unternehmen max. 2.000.- €. Der Antrag ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.

 

Mehr erfahren

 

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN:

  • www.existenzgruender.de (Existenzgründerportal des Bundeswirtschaftsministeriums)
  • www.nbank.de
  • www.bmwi.de
  • www.kfw-mittelstandsbank.de

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